Jaana und Martin Jensen

Mirebüll 3, 25858 Högel

0152-34283060

 

nachfolgend Vermieter genannt.

 

§1 Buchungsbestätigung

Die Reservierung für die Ferienwohnung ist mit Erhalt der Buchungsbestätigung verbindlich.

 

§2 Zahlung

Eine Anzahlung in Höhe von 100% der Gesamtsumme ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung an den Vermieter zu leisten.

Sollte das Datum der Mietung innerhalb der nächsten 3 Wochen liegen so ist die Miete umgehend zu zahlen.

 

§3 An- und Abreise

(1) Am Anreisetag steht die Ferienwohnung ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag ist die Ferienwohnung bis 10.00 Uhr zu räumen und samt Schlüssel in besenreinem Zustand dem Vermieter zu übergeben.

(2) Abweichender An- und Abreisezeitpunkt ist in Absprache mit dem Vermieter möglich.

 

§4 Mietobjekt

(1) Die Ferienwohnung wird mit vollständigem Inventar an eine volljährige Person vermietet. Etwaige Fehlbestände, Mängel oder Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Über den Zustand der Wohnung oder des Inventars werden eventuelle Reklamationen nur innerhalb von 24 Stunden ab Ankunft anerkannt. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und ausschließlich für den Verbleib in der Ferienwohnung vorgesehen. Der Mieter haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, insbesondere bei unsachgemäßer Behandlung technischer Anlagen und anderer Einrichtungsgegenstände. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen.

(2) Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie z. B. Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens, feiern von Partys, sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises (§ 2) kann der Vertrag durch den Vermieter fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter.

 

§5 Aufenthalt

Die Ferienwohnung darf höchstens mit der in der Buchungsbestätigung angegebenen Personenzahl benutzt werden. Zusätzliche Gäste müssen dem Vermieter sofort gemeldet werden. Bei Überbelegung hat der Vermieter der Ferienwohnung das Recht überzählige Personen abzuweisen oder den entsprechenden Aufpreis einzuziehen. In der Ferienwohnung besteht Rauchverbot. Auf Anfrage können Haustiere mitgebracht werden.

 

§6 Rücktritt durch den Mieter

Ein Rücktritt von der Buchung durch den Mieter muss schriftlich mitgeteilt werden. Im Falle des Rücktritts besteht ein Anspruch des Vermieters auf Ersatzzahlung:

  • Bis zum 5. Tag vor Reiseantritt kostenlos
  • Bei Nichtanreise 100 % des Mietpreises

 Wir empfehlen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Der Vermieter ist gleichwohl bemüht die Wohnung anderweitig zu vermieten.

 

§7 Rücktritt durch den Vermieter

Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter oder Hausbewohner trotz Abmahnung nachhaltig stört, oder sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.

 

§8 Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind ausgeschlossen.

 

 §9 Haustiere

Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist nur in bestimmten Ferienwohnungen erlaubt. Bei Missachtung behält sich der Vermieter das Recht vor, den Mietvertrag fristlos zu kündigen und eine professionelle Reinigung auf Kosten des Mieters durchführen zu lassen.

 

 §10 WLAN-Nutzung

10.1 Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Die Zugangsinformationen erhält der Mieter bei Anreise vom Vermieter. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Mietobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs.

10.2 Sollte der Vermieter Kenntnis über die rechtswidrige Nutzung des WLAN-Zugangs (Filesharing, Pornografie o.ä.) durch den Mieter erlangen, wird er die Mitnutzung des Mieters umgehend ausschließen und die Behörden über den Missbrauch informieren.

10.3 Der Vermieter haftet dem Mieter gegenüber für Störungen des WLAN-Zugangs nicht. Der Vermieter ist berechtigt, den Nutzungsumfang des WLAN-Zugangs des Mieters jederzeit einzuschränken.

10.4 Der Vermieter übernimmt keine Haftung für eventuelle Schäden (Malware o.ä.), die durch die Nutzung des WLAN-Zugangs entstehen. Der Mieter hat eigenständig für die Sicherheit seiner Daten zu sorgen.

10.5 Werden durch den Mieter über das WLAN kostenpflichtige Dienstleistungen o.ä. in Anspruch genommen, übernimmt er hierfür vollumfänglich die anfallenden Kosten.

 

§11 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.